Wechselkennzeichen ab dem 1. Juli auch in Deutschland – aber halbherzig umgesetzt

Ab dem ersten Juli werden in Deutschland endlich, nach Jahrelanger Ankündigung, die Wechselkennzeichen eingeführt. Wechselkennzeichen sind vor allem für die Halter mehrerer Fahrzeuge interessant, wenn immer nur eins davon gefahren wird. Denkbare Szenarien sind zum Beispiel:

  • Oldtimer und Alltagsauto
  • Ein Geländewagen und ein gewöhnliches On-Road-Auto
  • Cabrio und Schlechtwetterauto
  • Elektroauto für die Stadt und Benziner/Diesel für weite Strecken

Gewünscht wären auch gewesen:

  • Motorrad und PKW
  • Wohnmobil und PKW

Da derselbe Halter immer nur eins der Fahrzeuge bewegen kann, war es naheliegend, früher oder später ein System einzuführen, das es dem Fahrer erlaubt, die Kosten zu drücken. Denn: Versicherung und Steuer fallen bei der Nutzung unverhältnismäßig aus.

In Österreich und der Schweiz gibt es das Wechselkennzeichensystem seit Jahren. Die Österreicher bezahlen jedes Jahr die KFZ-Steuer und die Versicherung für das teuerste der maximal drei Fahrzeugen, die Schweizer bezahlen bei Nutzung eines Kennzeichens für zwei Fahrzeuge die Versicherungskosten anteilig.

Schilder tauschen

Beim deutschen Wechselkennzeichen verbleibt ein festes Zahlenelement immer am Fahrzeug, der größere Teil, bestehend aus Landkreis, Buchstabenfolge und einem Teil der Nummerierung, ist wechselbar.

Wechselkennzeichen

Kosten für den Halter

In Deutschland dagegen wirkt das frisch eingeführte System lieblos umgesetzt: Die KFZ-Steuer ist für beide Fahrzeuge in voller Höhe zu bezahlen. Wer ein modernes und ein älteres Auto (Youngtimer-Klasse) in Betrieb nehmen möchte, zahlt so in Extremfällen Steuern im oberen dreistelligen Bereich.

Wer jetzt dachte, das bisschen Steuer macht es nicht, der muss noch an die Versicherung denken. Die Versicherungen geben allenfalls Rabatte für den Zweitwagen, 40 Prozent sind schon fast Ausnahmen. Für jüngere Fahrer steigen die Versicherungskosten unverhältnismäßig.

Einschränkungen

Das Wechselkennzeichen ist nur unter Fahrzeugen derselben Klasse tauschbar: zum Beispiel unter zwei Personenwagen mit maximal acht Sitzplätzen oder unter zwei Wohnmobilen (wer hat schon zwei davon?).

Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Bereich abgestellt werden. Dies schließt auch Parkplätze ein, die an öffentlichen Straßen liegen, zum Beispiel in Wohngebieten. Das Fahrzeug ohne den großen Kennzeichenabschnitt muss also auf dem Privatgrundstück oder in der Garage abgestellt werden, obwohl das vollständige Kennzeichen in kleiner Schrift auf dem festen Kennzeichenabschnitt steht.

Fazit

Wer bislang die Anschaffung eines Wechselkennzeichens in Erwägung gezogen hat, der muss mit dem jetzigen Wissen noch einmal genau prüfen, ob es sich überhaupt lohnt. Besonders der an die Versicherungen zu bezahlende Anteil ist beachtlich, wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass immer nur ein Fahrzeug gefahren wird. Eventuell sind Saisonkennzeichen eine Alternative.

Es bleibt zu hoffen, dass das Verkehrsministerium das System noch einmal überdenkt. Die Einführung ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung und kommt den Bürgern sehr entgegen. Jetzt muss das System aber noch fairer werden. Das große Vorbild ist hier Österreich.